Als gewerblicher Arbeitgeber müssen Sie der Minijob-Zentrale monatlich per Beitragsnachweis die Abgaben für alle Minijobber melden und bezahlen. Sie können der Minijob-Zentrale dazu ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen und Ihre Abgaben bequem und termingerecht einziehen lassen. Hallo, Ich habe einen Hauptberuf und will nun nebenher einen "Minijob" (400€/mtl.) annehmen. von Anna K. D. Handelt es sich nach der versicherungsrechtlichen Beurteilung um einen 450-Euro-oder einen kurzfristigen Minijob, melden Sie Ihren Minijobber bei der Minijob-Zentrale an. Viele Menschen glauben, dass der Minijob gar kein richtiges Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne ist und man als Arbeitnehmer dementsprechend weniger Rechte hat. Der Arbeitgeber behält den Betrag im Vorfeld vom Arbeitsentgelt ein und führt diesem mit seinem Anteil an die Minijob-Zentrale ab. Neben der Meldepflicht bei der Minijob-Zentrale besteht auch eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Ist alles unter Dach und Fach und die Entscheidung für die Beitragszahlung gefallen, hat der Arbeitnehmer damit nicht mehr viel am Hut. Dieses Denken ist in den Köpfen der Menschen so fest verankert, dass es Studien zufolge durch viele Arbeitgeber auch genauso praktiziert wird. Mein Arbeitgeber hat mir für diesen Nebenjob keine Zustimmung erteilt.