Hartz 4-Empfänger bekommen vom Jobcenter ab sofort auch Fahrtkosten für den PKW erstattet, wenn sie ihre bei der Mutter lebenden Kinder besuchen oder abholen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass das Kind aufgrund der finanziellen Situation benachteiligt wird. Die neuen Schülertarife müssen noch abschließend von den VBB-Gremien bestätigt werden. Zumindest den Kindern zu liebe. Anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche können mit dem Schülerticket „berlinpass-BuT“ (Bildungs- und Teilhabepaket) kostenlos in Berlin Bus und Bahn fahren. This helps us to provide you with a good user experience and to improve our website. Da der Hartz-4-Satz für ein Kind knapp bemessen ist, können die Eltern beim Jobcenter Zuschüsse für bestimmte Leistungen beantragen. Das berichtete die BILD am 12.01.2015. Für diese Leistung muss kein Antrag gestellt werden. Für die Kinder kann man auch ohne Hartz 4 die Übernahme der Kosten für Ausflüge, Landschulheim etc beantragen. Zitat: Anspruchsberechtigt für den „berlinpass BuT“ sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Wichtig: Wenn Sie nur einen berlinpass-BuT für Ihre Kinder verlängern wollen, sagen Sie dies bitte den Mitarbeiter/innen bei der Anmeldung in der Eingangszone. Trotz Hartz 4 haben Kinder Anspruch auf Bildung und Teilhabe. Schülerinnen und Schüler, die älter als 16 Jahre sind, müssen für diese Leistung eine Schulbescheinigung vorlegen. Trennungsväter die Arbeitslosengeld 2 bekommen müssen die Kosten des Umgangs nun also nicht mehr alleine tragen. This website uses cookies and the Web Analysis tool Piwik. Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) für Ihre Kinder.. Diese Leistungen können Ihre Kinder zum Beispiel dabei unterstützen, Erfolge in der Schule zu erzielen.Sie erleichtern ihnen auch den Zugang zu kostenpflichtigen sozialen oder kulturellen Angeboten. Das Land Berlin übernimmt die Kosten für die Entlastung der Familien und zahlt einen Ausgleich an die Verkehrsunternehmen.