Erst ab 2020 wird das Einkommen und Vermögen des Gleichzeitig haben die Versicherungsnehmer die Möglichkeit, ähnlich wie bei der Riester-Rente, sich im Rahmen des sogenannten Pflege-Bahrs staatlich bezuschussen zu lassen. Wir zeigen, wann und in welchem Umfang Sie für die Pflege Ihrer Eltern aufkommen müssen. Leider ja. Beispiel: Schonvermögen zur Altersvorsorge bei 50.000 Euro brutto Wer z.B. Hilfe zur Pflege Einkommensschwache Heimbewohner können beim Sozialamt die sogenannte „Hilfe zur Pflege" nach § 61 SGB XII beantragen. Ebenfalls ist zu beachten, dass die gewählte Pflegezusatzversicherung schon bei Pflegegrad 1 zahlt, da die Wahrscheinlichkeit einen höheren Pflegegrad zu erreichen von Grad zu Grad abnimmt. Reicht bei den Eltern das Geld für die Pflege im Alter nicht, bittet der Staat bei höheren Einkommen und Vermögen die Nachkommen zur Kasse. aktuell ein Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro hat und schon 20 Berufsjahre geleistet hat, darf damit 2.500 Euro (5% vom brutto) x 20 Jahre, insgesamt also 50.000 Euro ansetzen. I., 2.2 „Ich erhalte Hilfe zur Pflege", S. 9). Daher wird bei der Hilfe zur Pflege Einkommen, das oberhalb der Einkommensgrenze nach dem SGB XII liegt, nur zur Hälfte berücksichtigt. Da die „Hilfe zur Pflege“ von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, ist es sinnvoll, sich für alle Fragen direkt an den Sozialhilfeträger zu wenden und sich zu erkundigen, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden. Zum Vermögen zählen: Bargeld, Aktien, Sparguthaben, Haus-und Grundvermögen, Kraftfahrzeuge. 2.5 Wird das Partnereinkommen und -vermögen noch angerechnet? April 2017 steigt im SGB XII das Schonvermögen für alle volljährigen Personen, die alleine oder in einer sozialrechtlichen Einstandsgemeinschaft leben von 1.600/2.600 EUR und 614 EUR für Partner auf 5.000 EUR pro Person (einschließlich Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe), für jede weitere unterhaltene Person um 500 EUR. Wenn Ihr Vermögen über dem Schonvermögen liegt, müssen Sie dies zuerst aufbrauchen um anschließend Hilfe zur Pflege zu erhalten. Wer Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege erhält, für den gilt die Vermögensfreigrenze der Hilfe zur Pflege (siehe Kap. Voraussetzung ist in der Regel, dass das eigene Einkommen nicht zur Finanzierung ausreicht, eigene finanzielle Mittel ausgeschöpft sind und keine Angehörigen für die Heimkosten aufkommen können. Nicht zum Vermögen gehören: Schonvermögen, Angemessener Hausrat, ein angemessenes Hausgrundstück auf dem Sie wohnen, Familien/ … Zum 1. Wie bisher sind etwa Ansparungen im Rahmen einer staatlich geförderten Altersvorsorge und der Wert einer selbstgenutzten, angemessenen Immobilie zusätzlich vor der Heranziehung geschützt.