Februar 2020 * Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.02.2020 bis 22.11.2020. 6 vom 22.02.2020) PDF-Datei (185,22 KB) Vorlage zur Beschlussfassung (Begründung ab Seite 14 des Dokumentes) PDF-Datei (204 KB) decisively determined by the ‘Act to revise legal regulations on rent limitation’ (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung). Das Gesetz. Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sog. zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung im Land Berlin mit dem Grundgesetz. Dies gilt zum einen mit Blick auf die Eigentumsgarantie des Artikel 14 GG. Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) Vom 11. Mietendeckel, wurde am 30.01.2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. (23.10.2019) Aus der Sitzung des Senats am 22.10.2019: Der Senat von Berlin hat heute (22.10.2019) auf Vorlage von Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, beschlossen, dem Rat der Bürgermeister den Entwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ vorzulegen. Alle Informationen rund ums Gesetz finden Sie auf der zentralen Internetseite zum Thema Mietendeckel (mietendeckel.berlin.de): Heute, am 22.02.2020, wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung und damit dessen Artikel 1, das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), veröffentlicht.Damit tritt der sog. Alle reden über das Gesetz zum Mietendeckel – nun liegt es vor. Das steht im Mietendeckel-Gesetz : Berliner Senat erwartet Entlastung von mehr als zwei Milliarden Euro für Mieter. Zum zweiten ist das Gesetz nicht formell verfassungsgemäß zustande gekommen, weil dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für Re- Mietendeckel von Berlin am Folgetag, also am morgigen 23.02.2020 in Kraft. Fußnoten * Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11. Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz- und Verordnungsblatt 2020, Seiten 49–56 / Heft Nr.