In wenigen Ausnahmefällen können die belegungsgebundenen Wohnungen aber auch von Nichtberechtigten (Personen ohne Wohnberechtigungsschein) bezogen werden. Mit der Hilfe der staatlichen Fördermittel ist eine Vielzahl von … Beachtet werden sollte jedoch, dass nicht nur nach Bundesland, sondern auch in einzelnen Fällen Abweichungen zur Einkommengrenze möglich sein können. Wohnberechtigungsschein - Feststellung Einkommensgrenze Das heißt, einen Wohnberechtigungsschein bekommt man nur dann, wenn das Haushaltseinkommen nicht höher ist als diese Grenze. Zur genauen Ermittlung der Einkommensgrenze … Das dafür maßgebliche Haushaltseinkommen ist aber nicht einfach zu berechnen, denn es gibt in den Ländern viele Ausnahmen, besonders bei vom Einkommen abzuziehender Pauschalen … Ein Wohnberechtigungsschein (Paragraph-5-Schein oder B-Schein) ist für viele Rentner und Senioren die Möglichkeit eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins ist, dass das Einkommen der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen, nicht höher ist als die vom jeweiligen Bundesland festgelegte Einkommensgrenze.. Das heißt, es muss auf der einen Seite das Einkommen des Haushalts berechnet werden, also aller Personen, die in die Wohnung einziehen sollen. Dies gilt auch für altersgerechte Wohnformen, wie zum Beispiel barrierefreies Wohnen, betreutes Wohnen oder spezielle Senioren-WGs sowie Mehrgenerationenhäuser. Grundsätzlich wird ein Wohnberechtigungsschein nur dann erteilt, wenn der Wohnungssuchende und die zum Haushalt gehörenden Personen ein bestimmtes bereinigtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. Sollte der Antragsteller die Einkommensgrenze oder die vorgegeben Größe der Wohnung überschreiten, so erhält er in den meisten Fällen keinen Wohnberechtigungsschein. Achtung! Wohnberechtigungsschein - Beispiele für Einkommensgrenzen in den Bundesländern Ob Ihr Einkommen die nachstehenden Einkommensgrenzen überschreitet oder nicht, können Sie nicht einfach feststellen, in dem Sie Ihre Lohn- / Gehaltsabrechnung mit den angegebenen Jahreswerten vergleichen.